Wozu es die F-Gase-Verordnung gibt
F-Gase sind fluorierte Gase, die in vielen Klimaanlagen als Kältemittel arbeiten. Sie heizen das Klima stark auf, wenn sie entweichen. Ein Kilogramm des verbreiteten Kältemittels R32 wirkt so stark wie 675 Kilogramm Kohlendioxid, ein Kilogramm des älteren R-410A sogar wie 2.088 Kilogramm.
Die EU will deshalb, dass weniger davon in die Luft gelangt und dass Geräte mit klimaschädlichen Gasen nach und nach vom Markt verschwinden. Die aktuelle F-Gase-Verordnung trägt die Nummer 2024/573 und gilt seit März 2024. In Deutschland regelt eine Bundesverordnung vom April 2026 die Einzelheiten, etwa wer einen Kälteschein bekommt und welche Bußgelder drohen.
Welche neuen Geräte die EU nicht mehr erlaubt
Die Verordnung verbietet den Verkauf neuer Geräte in Stufen. Seit 2025 dürfen keine neuen Mono-Split-Geräte mit R-410A mehr verkauft werden. Ab dem 1. Januar 2029 trifft es neue Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit R32, ab dem 1. Januar 2035 alle Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit fluorierten Gasen.
Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie Propan fallen nicht unter diese Verbote. Wer jetzt kauft, kann noch zwischen R290 oder R32 wählen. Ab 2029 brauchen neue Split-Geräte bis 12 Kilowatt ein Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung wie Propan.
Ihre Pflichten als Besitzer einer Klimaanlage
Die Verordnung spricht vom Betreiber. Gemeint ist, wer die Anlage besitzt und nutzt, also in der Regel Sie. Für eine Split-Klimaanlage in der Wohnung kommen vor allem diese Pflichten auf Sie zu:
- Einbau, Wartung, Reparatur und Abbau lassen Sie nur von einem Betrieb mit Kälteschein machen. Den Kälteschein lassen Sie sich vor dem Auftrag zeigen.
- Ein Leck lassen Sie unverzüglich reparieren. Kühlt die Anlage schlechter oder zeigt sie Ölspuren an den Leitungen, rufen Sie den Fachbetrieb.
- Kältemittel darf nie absichtlich in die Luft gelassen werden. Beim Abbau saugt der Fachbetrieb es ab.
- Enthält die Anlage 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr, muss sie regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Das CO2-Äquivalent ist die Füllmenge mal der Treibhauswirkung des Kältemittels. Bei R32 sind das 7,41 Kilogramm, bei R-410A 2,40 Kilogramm.
- Muss Ihre Anlage geprüft werden, heben Sie die Aufzeichnungen der Prüfungen mindestens fünf Jahre auf.
Ein einzelnes Split-Gerät für ein Zimmer enthält meist deutlich weniger Kältemittel und liegt unter dieser Grenze. Wie oft eine größere Anlage zur Dichtheitsprüfung muss, hängt von ihrer Füllmenge ab.
Ihre vorhandene Klimaanlage darf weiterlaufen
Die Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte, nicht den Betrieb. Eine Anlage mit R32 oder R-410A, die Sie schon haben, dürfen Sie weiter nutzen, warten und reparieren lassen.
Beim Nachfüllen gibt es seit dem 1. Januar 2026 eine Grenze. Kältemittel, die 2.500-mal so stark wirken wie Kohlendioxid oder mehr, darf ein Fachbetrieb in Klimaanlagen nicht mehr neu einfüllen. R32 und R-410A liegen darunter und dürfen weiter nachgefüllt werden.
Was beim Kauf einer neuen Klimaanlage gilt
Eine befüllte Split-Klimaanlage darf Ihnen ein Händler nur verkaufen, wenn Sie nachweisen, dass ein Betrieb mit Kälteschein sie einbaut. Das gilt auch beim Kauf im Internet. Klären Sie deshalb zuerst, wer das Gerät einbaut, und kaufen Sie dann.
Die Pflicht zum Kälteschein gilt auch für Geräte mit Propan. Das Umweltbundesamt bestätigt, dass auch für Arbeiten an Anlagen mit natürlichen Kältemitteln ein Kälteschein nötig ist.
Was ein Verstoß gegen die Regeln kostet
Wer ohne Kälteschein eine Klimaanlage einbaut, wartet oder Kältemittel absaugt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dasselbe droht, wenn Sie einen Betrieb beauftragen und nicht darauf achten, ob er den nötigen Kälteschein hat. Ein Händler, der eine Split-Anlage ohne Nachweis verkauft, riskiert bis zu 200.000 Euro.
Häufige Fragen
Was regelt die F-Gase-Verordnung für Klimaanlagen?
Die F-Gase-Verordnung regelt, wie mit klimaschädlichen Kältemitteln in Klimaanlagen umgegangen wird. Sie verbietet den Verkauf neuer Geräte mit bestimmten Kältemitteln in Stufen, schreibt Prüfungen auf Dichtheit vor und erlaubt Arbeiten am Kältemittel nur Personen mit Kälteschein.
Muss ich meine alte Klimaanlage wegen der F-Gase-Verordnung austauschen?
Nein, eine vorhandene Klimaanlage müssen Sie wegen der F-Gase-Verordnung nicht austauschen. Die Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte. Ihre Anlage mit R32 oder R-410A dürfen Sie weiter betreiben, warten und nachfüllen lassen.
Ab wann muss eine Klimaanlage auf Dichtheit geprüft werden?
Eine Klimaanlage muss auf Dichtheit geprüft werden, wenn sie 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthält. Bei R32 sind das 7,41 Kilogramm, bei R-410A 2,40 Kilogramm, rechnet das Umweltbundesamt vor. Die meisten einzelnen Split-Geräte liegen darunter.
Ab wann sind Klimaanlagen mit R32 verboten?
Neue Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit R32 dürfen in der EU ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr verkauft werden. Geräte mit R32, die vorher gekauft wurden, dürfen weiterlaufen und gewartet werden.
Gilt die F-Gase-Verordnung auch für Klimaanlagen mit Propan?
Teilweise. Die Verkaufsverbote treffen Geräte mit Propan nicht, weil Propan kein fluoriertes Gas ist. Den Kälteschein braucht der Monteur aber auch für Anlagen mit Propan, bestätigt das Umweltbundesamt.
