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Ratgeber

Wann eine Dichtheitsprüfung der Klimaanlage Pflicht ist

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Dichtheitsprüfung ist Pflicht, wenn die Klimaanlage viel Kältemittel enthält: ab 7,41 Kilogramm R32 oder ab 2,40 Kilogramm R-410A. Dann prüft ein Fachbetrieb mit Kälteschein mindestens alle 12 Monate. Ein einzelnes Split-Gerät für ein Zimmer liegt meist deutlich darunter. Kältemittel und Füllmenge stehen auf dem Typenschild.

Prüfpflicht bei R32 ab
7,41 Kilogramm
Umweltbundesamt, Fragen zur F-Gas-Verordnung, Stand 4. September 2026
Prüfpflicht bei R-410A ab
2,40 Kilogramm
Umweltbundesamt, Fragen zur F-Gas-Verordnung, Stand 4. September 2026
Prüfung bei Pflicht mindestens alle
12 Monate
Verordnung (EU) 2024/573, Stand 11. März 2024
Messgeräte mit Schläuchen am Anschluss eines Außengeräts, Nahaufnahme.
Pflicht wird die Prüfung erst ab einer bestimmten Menge Kältemittel. Bild: KI generiert.

Ab welcher Füllmenge die Dichtheitsprüfung Pflicht ist

Ob Ihre Klimaanlage regelmäßig geprüft werden muss, hängt nicht von ihrer Kühlleistung ab. Es hängt davon ab, wie stark das Kältemittel darin das Klima aufheizen würde, wenn es entweicht. Die EU rechnet dafür die Füllmenge in Kilogramm mal die Treibhauswirkung des Kältemittels. Das Ergebnis heißt CO2-Äquivalent. Ab 5 Tonnen ist die Prüfung Pflicht.

Für die üblichen Kältemittel ergeben sich daraus feste Mengen. Bei R-410A, dem Kältemittel älterer Geräte, beginnt die Pflicht bei 2,40 Kilogramm. Beim heute verbreiteten R32 beginnt sie bei 7,41 Kilogramm. Für Geräte, die ab Werk dicht verschweißt und so gekennzeichnet sind, gilt die doppelte Menge, bei R32 also 14,81 Kilogramm.

Ab welcher Füllmenge eine Klimaanlage regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden muss.
KältemittelTreibhauswirkung im Vergleich zu KohlendioxidPflicht abPflicht ab, dicht verschweißtes Gerät
R-410A2.088-fach2,40 Kilogramm4,79 Kilogramm
R-407C1.774-fach2,82 Kilogramm5,64 Kilogramm
R-134a1.430-fach3,50 Kilogramm6,99 Kilogramm
R32675-fach7,41 Kilogramm14,81 Kilogramm
Propan R2900,02-fachkeine Pflichtkeine Pflicht

Propan ist kein fluoriertes Gas. Für Geräte mit R290 gibt es deshalb keine solche Prüfpflicht.

So rechnen Sie es für Ihre Klimaanlage nach

  1. Lesen Sie auf dem Typenschild des Außengeräts ab, welches Kältemittel darin ist und wie viel Kilogramm. Hat der Monteur wegen einer langen Leitung nachgefüllt, steht die ganze Menge im Übergabeprotokoll.
  2. Nehmen Sie die Füllmenge mal die Treibhauswirkung aus der Tabelle. Bei 1,2 Kilogramm R32 sind das 1,2 mal 675, also 810 Kilogramm.
  3. Teilen Sie durch 1.000, dann haben Sie Tonnen. 810 Kilogramm sind 0,81 Tonnen.
  4. Liegt das Ergebnis unter 5 Tonnen, besteht keine Pflicht zur Prüfung. Liegt es darüber, lassen Sie die Anlage im vorgeschriebenen Abstand prüfen.

Ein einzelnes Split-Gerät für ein Zimmer enthält meist nur ein bis zwei Kilogramm Kältemittel. Es liegt damit deutlich unter der Grenze. Wichtig wird die Rechnung bei großen Anlagen und bei älteren Geräten mit R-410A.

Wie oft eine Klimaanlage geprüft werden muss

Bei 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent muss die Anlage mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Bei 50 bis unter 500 Tonnen sind es alle 6 Monate, ab 500 Tonnen alle 3 Monate. Hat die Anlage ein Warnsystem, das ein Leck selbst meldet, verdoppelt sich der Abstand auf 24, 12 und 6 Monate.

Abstand der Prüfungen nach der EU-Verordnung über fluorierte Gase.
Füllmenge in Tonnen CO2-ÄquivalentOhne WarnsystemMit Warnsystem für Lecks
unter 5 Tonnenkeine Pflichtkeine Pflicht
5 bis unter 50 Tonnenalle 12 Monatealle 24 Monate
50 bis unter 500 Tonnenalle 6 Monatealle 12 Monate
500 Tonnen und mehralle 3 Monatealle 6 Monate

Für Wohnungen und Häuser ist nur die erste Stufe wichtig. Die höheren Stufen betreffen große Anlagen in Büros und Hallen.

Warum Multi-Split-Anlagen eher geprüft werden müssen

Getrennte Kreisläufe zählen getrennt, schreibt das Umweltbundesamt. Zwei einzelne Split-Geräte mit je 1,5 Kilogramm R-410A sind zwei Anlagen mit je 3,13 Tonnen. Beide liegen unter der Grenze.

Eine Multi-Split-Anlage hat dagegen einen gemeinsamen Kreislauf für alle Räume. Mit 3 Kilogramm R-410A enthält sie 6,26 Tonnen und muss jedes Jahr geprüft werden. Dieselbe Anlage mit 3 Kilogramm R32 kommt auf 2,03 Tonnen und bleibt frei. Wer zwischen Split und Multi-Split wählt, sollte die Füllmenge deshalb vorher kennen.

Wer prüfen darf und was Sie aufheben müssen

Die Prüfung darf nur jemand mit Kälteschein machen. Für eine reine Prüfung, bei der niemand den Kreislauf öffnet, reicht das Zertifikat E. Für Reparaturen braucht der Monteur A1 oder A2. Als Besitzer müssen Sie dafür sorgen, dass der Prüfer den passenden Nachweis hat. Das gilt auch für Privatleute.

Für eine Anlage mit Prüfpflicht müssen Aufzeichnungen geführt werden. Sie heben sie mindestens fünf Jahre auf, der Betrieb bewahrt Kopien.

  • Art und Menge des Kältemittels, auch die Menge, die beim Einbau dazukam.
  • Jede Menge, die später nachgefüllt oder abgesaugt wurde, mit Datum.
  • Name und Zertifikat des Betriebs und der Person, die eingebaut, gewartet oder geprüft hat.
  • Datum und Ergebnis jeder Prüfung und jeder Reparatur eines Lecks.

Ein Ordner mit Übergabeprotokoll, Prüfberichten und Rechnungen genügt dafür.

Was nach einem Leck passieren muss

Ein gefundenes Leck muss unverzüglich repariert werden. Das gilt für jede Anlage mit fluorierten Gasen, nicht nur für Anlagen mit Prüfpflicht. Bei Anlagen mit Prüfpflicht muss ein Fachbetrieb die Reparatur danach noch einmal prüfen: frühestens nach 24 Stunden Betrieb, spätestens einen Monat nach der Reparatur.

Für Anlagen mit Prüfpflicht begrenzt eine Bundesverordnung außerdem, wie viel Kältemittel im Jahr verloren gehen darf. Bei Anlagen unter 10 Kilogramm Füllung sind es 3 Prozent. Wer gegen die Regeln zu Prüfung und Aufzeichnungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Dichtheitsprüfung und Wartung sind zwei verschiedene Dinge

Die Dichtheitsprüfung ist eine Pflicht ab einer bestimmten Füllmenge. Die Wartung empfiehlt der ADAC für jede Klimaanlage, einmal im Jahr, für 100 bis 200 Euro. Dabei reinigt der Betrieb das Gerät und sieht auch nach Lecks, wenn keine Pflicht besteht.

Muss Kältemittel nachgefüllt werden, ist das ein Zeichen für ein Leck, denn der Kreislauf ist geschlossen. Lassen Sie zuerst das Leck suchen. Was sonst zur Pflege gehört, steht beim Thema Klimaanlage warten lassen.

Häufige Fragen

Ab welcher Füllmenge muss eine Klimaanlage auf Dichtheit geprüft werden?

Eine Klimaanlage muss auf Dichtheit geprüft werden, wenn sie 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthält. Nach dem Umweltbundesamt sind das 7,41 Kilogramm R32 oder 2,40 Kilogramm R-410A. Bei dicht verschweißten, so gekennzeichneten Geräten gilt die doppelte Menge.

Wie oft muss eine Klimaanlage auf Dichtheit geprüft werden?

Eine Klimaanlage mit Prüfpflicht muss bei 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Bei 50 bis unter 500 Tonnen sind es alle 6 Monate, darüber alle 3 Monate. Mit einem Warnsystem für Lecks verdoppeln sich die Abstände.

Muss ich meine Split-Klimaanlage im Wohnzimmer auf Dichtheit prüfen lassen?

Meist nicht. Ein einzelnes Split-Gerät für ein Zimmer enthält in der Regel deutlich weniger als die 7,41 Kilogramm R32, ab denen die Prüfung Pflicht ist. Rechnen Sie mit der Füllmenge vom Typenschild nach, besonders bei älteren Geräten mit R-410A.

Wer darf eine Klimaanlage auf Dichtheit prüfen?

Eine Klimaanlage darf nur jemand mit Kälteschein auf Dichtheit prüfen. Für die reine Prüfung ohne Öffnen des Kreislaufs reicht das Zertifikat E, für Reparaturen braucht es A1 oder A2. Als Besitzer müssen Sie darauf achten, dass der Prüfer den Nachweis hat.

Wie lange muss ich Unterlagen zur Dichtheitsprüfung aufheben?

Unterlagen zur Dichtheitsprüfung einer Klimaanlage mit Prüfpflicht heben Sie mindestens fünf Jahre auf. Dazu gehören Kältemittel und Füllmenge, nachgefüllte Mengen, der prüfende Betrieb sowie Datum und Ergebnis jeder Prüfung und Reparatur.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 4, 5 und 7, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  2. Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 2 Dichtheitskontrollen (Stand 04.09.2026), Umweltbundesamt,
  3. Gebäudeklimatisierung: Kältemittel und Treibhauspotenziale (Stand 18.03.2024), Umweltbundesamt,
  4. Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 14. April 2026, §§ 2, 14 und 16, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 26 Chemikaliengesetz, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215, Artikel 3 Zertifikatstypen, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  7. Klimaanlage mit Einbau: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen (30.06.2026), ADAC e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.