Wie stark R290 und R32 das Klima belasten
In jeder Klimaanlage läuft ein Kältemittel. Es trägt die Wärme aus dem Zimmer nach draußen. Welches Kältemittel ein Gerät enthält, steht auf dem Typenschild und im Datenblatt, meist als Buchstabe R mit einer Zahl.
R32 ist ein fluoriertes Gas. Entweicht ein Kilogramm, heizt es das Klima so stark auf wie 675 Kilogramm Kohlendioxid. R290 ist Propan, ein natürliches Gas. Seine Treibhauswirkung liegt nach dem Umweltbundesamt bei 0,02, also fast bei null.
In den meisten Split-Geräten steckt heute R32, schreibt das Umweltbundesamt. Davor war R-410A üblich, das 2.088-mal so stark wirkt wie Kohlendioxid. Die Stiftung Warentest hat 2026 Split-Geräte mit beiden Kältemitteln geprüft, mit R290 und mit R32.
Ab wann neue Geräte mit R32 verboten sind
Die EU verbietet Schritt für Schritt den Verkauf neuer Klimageräte mit klimaschädlichen Kältemitteln. Mobile Geräte mit R32 dürfen schon seit 2020 nicht mehr neu verkauft werden, neue Mono-Split-Geräte mit R-410A seit dem 1. Januar 2025. Ab dem 1. Januar 2029 trifft es neue Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit R32, ab dem 1. Januar 2035 alle Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit fluorierten Gasen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sicherheitsregeln am Aufstellort ein anderes Kältemittel verlangen.
| Gerät | Betroffenes Kältemittel | Verkaufsverbot ab |
|---|---|---|
| Mobiles Klimagerät, das man von Raum zu Raum trägt | R32 und andere fluorierte Gase ab Treibhauswirkung 150 | 1. Januar 2020 |
| Mono-Split mit weniger als 3 Kilogramm Füllung | R-410A und andere Gase ab Treibhauswirkung 750 | 1. Januar 2025 |
| Monoblock und andere geschlossene Geräte bis 12 Kilowatt | R32 und andere Gase ab Treibhauswirkung 150 | 1. Januar 2027 |
| Split-Klimaanlage für Raumluft bis 12 Kilowatt | R32 und andere Gase ab Treibhauswirkung 150 | 1. Januar 2029 |
| Mobile Geräte, Monoblock und andere geschlossene Geräte bis 12 Kilowatt | alle fluorierten Gase | 1. Januar 2032 |
| Split-Klimaanlage bis 12 Kilowatt | alle fluorierten Gase | 1. Januar 2035 |
Die Verbote gelten für den Verkauf neuer Geräte. Ein Gerät, das Sie schon haben oder vor dem Stichtag kaufen, dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen. R32 darf ein Fachbetrieb auch nach 2029 nachfüllen. Verboten ist das Nachfüllen in Klimaanlagen seit 2026 nur für Gase, die 2.500-mal so stark wirken wie Kohlendioxid oder mehr.
Was für eine Klimaanlage mit Propan spricht
Ein Gerät mit R290 fällt unter keines der EU-Verbote, weil Propan kein fluoriertes Gas ist. Wer ein Split-Gerät für viele Jahre kauft, muss sich um künftige Regeln für das Kältemittel deshalb keine Sorgen machen.
Auch für das Klima ist der Unterschied groß. Gelangt Kältemittel durch ein Leck oder bei der Entsorgung in die Luft, ist der Schaden bei R290 fast null. Bei mobilen Klimageräten hat sich Propan schon durchgesetzt: Neue mobile Geräte werden nach dem Umweltbundesamt nur noch mit R290 angeboten.
Was Sie über die Sicherheit von Propan wissen sollten
Propan ist brennbar. Damit bei einem Leck kein entzündliches Gemisch im Raum entsteht, begrenzen Sicherheitsnormen die Menge Propan in einem Gerät. Die erlaubte Menge hängt von der Größe des Raums ab und davon, wie hoch das Gerät hängt. Ein Gerät an der Wand darf mehr enthalten als eines am Boden.
Eine Studie für das Umweltbundesamt hat das 2014 für Raumklimageräte durchgerechnet. Nach den damaligen Regeln konnte ein Wandgerät mit Propan Räume bis 85 Quadratmeter kühlen, ein Gerät an der Decke Räume bis 170 Quadratmeter. Für die Räume einer Wohnung reicht das meist.
Bei Multi-Split-Anlagen, die mehrere Räume über ein Außengerät versorgen, sieht das Umweltbundesamt von Propan ab. Dort liegen größere Mengen Kältemittel in Leitungen, die durch bewohnte Räume führen. Wer mehrere Räume mit einem Außengerät kühlen will, kauft deshalb meist ein Gerät mit R32.
R290 oder R32 für Ihren Fall
Für ein einzelnes Zimmer mit einem Split-Gerät spricht fast alles für R290, solange es ein passendes Gerät gibt und der Betrieb Erfahrung damit hat. Für mehrere Räume an einem Außengerät bleibt bis auf Weiteres R32. Den Unterschied zwischen Split und Multi-Split macht beim Kältemittel also vor allem die Zahl der Räume.
Soll ein Außengerät mehrere Räume versorgen?
Eine Multi-Split-Anlage gibt es meist nur mit R32. Kaufen Sie sie bis Ende 2028, betreiben dürfen Sie sie danach weiter.
Bietet Ihr Betrieb ein passendes Gerät mit R290 an?
Nehmen Sie das Gerät mit R290. Es fällt unter kein EU-Verbot und schadet dem Klima fast nicht.
Ein Gerät mit R32 ist bis Ende 2028 erlaubt. Fragen Sie trotzdem einen zweiten Betrieb nach R290.
Haben Sie noch ein älteres Gerät mit R-410A, gelten andere Fragen. Ob es sich lohnt, eine alte Klimaanlage mit R-410A weiter zu betreiben, hängt vor allem vom Zustand des Geräts ab.
Häufige Fragen
Ist eine Klimaanlage mit R290 gefährlich?
Nein, eine Klimaanlage mit R290 ist bei richtigem Einbau sicher. Propan ist zwar brennbar, aber die Sicherheitsnormen begrenzen die Menge im Gerät nach Raumgröße und Montagehöhe. Einbauen und befüllen darf das Gerät nur ein Betrieb mit Kälteschein.
Darf ich nach 2029 noch eine Klimaanlage mit R32 betreiben?
Ja, eine Klimaanlage mit R32 dürfen Sie auch nach 2029 betreiben, warten und nachfüllen lassen. Das EU-Verbot ab dem 1. Januar 2029 gilt nur für den Verkauf neuer Split-Geräte bis 12 Kilowatt mit R32.
Warum ist R32 schlecht für das Klima?
R32 ist ein fluoriertes Treibhausgas. Ein Kilogramm, das entweicht, heizt das Klima so stark auf wie 675 Kilogramm Kohlendioxid. Propan wirkt nach dem Umweltbundesamt nur 0,02-mal so stark wie Kohlendioxid.
Gibt es Multi-Split-Klimaanlagen mit R290?
Multi-Split-Klimaanlagen mit R290 sind die Ausnahme. Das Umweltbundesamt sieht dort aus Sicherheitsgründen von Propan ab, weil größere Mengen Kältemittel in Leitungen durch bewohnte Räume laufen. Für mehrere Räume an einem Außengerät nehmen Betriebe meist R32.
Welches Kältemittel ist in meiner Klimaanlage?
Welches Kältemittel in Ihrer Klimaanlage ist, steht auf dem Typenschild des Außengeräts und im Datenblatt, etwa als R32, R290 oder R-410A. Dort steht meist auch die Füllmenge in Kilogramm.
