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Was ist ein Kälteschein und wie prüfe ich ihn?

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Der Kälteschein ist der Nachweis, dass jemand an Kältemittelleitungen arbeiten darf. Ohne ihn darf niemand eine Split-Klimaanlage einbauen, warten oder abbauen. Für ein Gerät in der Wohnung reicht das Zertifikat A2 oder die alte Kategorie II, die noch bis zum 12. März 2029 gilt. Lassen Sie sich vor dem Auftrag eine Kopie zeigen.

Alte Kälteschein-Kategorien gelten bis
12. März 2029
Chemikalien-Klimaschutzverordnung, gesetze-im-internet.de, Stand 17. April 2026
Zertifikat A2 reicht bis
unter 3 Kilogramm Kältemittel
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215, Stand 6. September 2024
Bußgeld ohne Prüfung des Kältescheins
bis zu 50.000 Euro
Chemikaliengesetz, gesetze-im-internet.de, Stand 17. April 2026
Geöffneter Werkzeugkoffer mit Messgeräten, Schläuchen und einer Vakuumpumpe auf einer Werkbank.
Ohne Kälteschein darf niemand an Kältemittelleitungen arbeiten. Bild: KI generiert.

Was der Kälteschein bescheinigt

Kälteschein ist das Wort aus dem Handwerk für eine Bescheinigung über Sachkunde. Sie gehört zu einer Person, nicht zu einem Betrieb. Wer sie hat, darf an Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen arbeiten, bei denen der Kreislauf mit dem Kältemittel geöffnet wird. Dazu gehören Einbau, Wartung, Reparatur, die Prüfung auf Dichtheit und das Absaugen des Kältemittels beim Abbau.

Den Kälteschein bekommt nur, wer eine technische oder handwerkliche Ausbildung abgeschlossen und eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden hat. Ausstellen dürfen ihn Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und anerkannte Schulungsstellen. Auf dem Papier steht, bis wann der Inhaber den nächsten Auffrischungskurs besucht haben muss.

Die Pflicht gilt auch für Geräte mit Propan, also mit dem Kältemittel R290, bestätigt das Umweltbundesamt. Eine Klimaanlage mit Propan ist beim Einbau also keine Ausnahme.

Kälteschein der Person und Zertifikat des Betriebs

Neben dem Kälteschein der Person gibt es ein Zertifikat für das Unternehmen. Eine GmbH, eine GmbH und Co. KG oder eine GbR, die Klimaanlagen für Kunden einbaut, braucht dieses Unternehmenszertifikat. Ein Einzelunternehmen braucht es nach den Antworten des Umweltbundesamts nicht, seine Monteure brauchen aber den Kälteschein.

Diese 6 Zertifikate gibt es seit 2026

Bis 2026 gab es vier Kategorien, römisch I bis IV. Eine Verordnung der EU hat sie durch sechs Zertifikate ersetzt, A1 bis E. A2 und D gelten nur für Anlagen mit weniger als 3 Kilogramm Kältemittel, bei dicht verschweißten Geräten mit weniger als 6 Kilogramm. Für eine Split-Klimaanlage in der Wohnung reicht A2, weil solche Geräte meist weniger als 3 Kilogramm enthalten. Steht auf dem Typenschild mehr, braucht der Monteur A1.

Die sechs Zertifikate seit 2026 und die alten Kategorien, denen sie entsprechen.
ZertifikatWas der Inhaber darfGrenzeAlte Kategorie
A1Alle Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Gasen und mit PropankeineI
A2Alle Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Gasen und mit Propanunter 3 Kilogramm, dicht verschweißt unter 6 KilogrammII
BAlle Arbeiten an Anlagen mit Kohlendioxid als Kältemittelkeinekeine
CAlle Arbeiten an Anlagen mit Ammoniak als Kältemittelkeinekeine
DNur das Absaugen des Kältemittelsunter 3 Kilogramm, dicht verschweißt unter 6 KilogrammIII
ENur die Prüfung auf Dichtheit, ohne den Kreislauf zu öffnenkeineIV

Ein Monteur mit Zertifikat E darf also nur prüfen, nicht einbauen. Mit D darf er nur das Kältemittel absaugen, etwa beim Abbau einer alten Anlage. Für den Einbau braucht er A1 oder A2 oder die alte Kategorie I oder II.

Alte Kälteschein-Kategorien gelten bis März 2029

Ein Kälteschein der alten Kategorien bleibt bis zum Ablauf des 12. März 2029 gültig. Danach muss der Inhaber auf ein neues Zertifikat umgestellt haben, über einen Auffrischungskurs bei einer anerkannten Stelle. Ab dem 13. März 2029 muss jede Person mit Kälteschein außerdem spätestens alle sieben Jahre einen solchen Kurs besuchen.

Für Sie heißt das: Steht auf der Bescheinigung Kategorie I oder II, ist sie bis März 2029 gültig. Steht dort A1 oder A2, ist sie neu. Das aufgedruckte Datum für den nächsten Auffrischungskurs darf dann nicht vorbei sein.

Warum Sie den Kälteschein prüfen müssen

Die Pflicht zur Prüfung liegt nicht nur beim Handwerk. Wer den Einbau, die Wartung oder den Abbau einer Klimaanlage einem anderen Unternehmen überträgt, muss sicherstellen, dass es den nötigen Kälteschein oder das Unternehmenszertifikat vorweisen kann. Das gilt auch für Privatleute. Wer es versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Auch der Händler fragt danach. Er darf Ihnen eine befüllte Split-Klimaanlage nur verkaufen, wenn Sie ihm schriftlich nachweisen, wer sie mit Kälteschein einbaut.

So prüfen Sie einen Betrieb in 5 Schritten

Die Prüfung dauert ein paar Minuten und gehört vor den Auftrag, nicht an den Tag der Montage. Ein seriöser Betrieb legt die Unterlagen gern vor.

  1. Lassen Sie sich eine Kopie des Kältescheins der Person geben, die bei Ihnen einbaut. Prüfen Sie Name, ausstellende Stelle, Zertifikat oder Kategorie und das Datum des nächsten Auffrischungskurses.
  2. Ist der Betrieb eine GmbH, GbR oder KG, lassen Sie sich zusätzlich das Unternehmenszertifikat zeigen.
  3. Prüfen Sie, ob das Zertifikat zur Arbeit passt. Für den Einbau braucht der Monteur A1 oder A2 oder die alte Kategorie I oder II.
  4. Fragen Sie, ob der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, etwa als Kälteanlagenbauer oder als Installateur und Heizungsbauer. Die Handwerkskammer am Sitz des Betriebs gibt darüber Auskunft.
  5. Verlangen Sie, dass das Übergabeprotokoll nach dem Einbau Kältemittel, Füllmenge in Kilogramm und die Nummer des Kältescheins nennt.

Was neben dem Kälteschein zählt

Der Kälteschein deckt den Kreislauf mit dem Kältemittel ab, nicht die Elektrik. Den Anschluss an die Stromleitungen im Haus macht ein Elektrobetrieb, wenn eine neue Leitung oder Sicherung nötig ist. Fragen Sie, wer den Anschluss übernimmt. Ob ein eigener Stromkreis für Ihr Gerät nötig ist, klärt der Elektriker.

Nicht jeder Heizungs- und Sanitärbetrieb baut Klimaanlagen ein. Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Kälteschein, sondern auch, wie viele Split-Geräte der Betrieb schon eingebaut hat und ob er sie auch wartet. Wenn Sie eine Klimaanlage installieren lassen, klären Sie diese Fragen am besten beim ersten Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Was ist ein Kälteschein und wer braucht ihn?

Ein Kälteschein ist der Nachweis, dass eine Person an Kältemittelleitungen arbeiten darf. Wer eine Klimaanlage, Kälteanlage oder Wärmepumpe einbaut, wartet, repariert, auf Dichtheit prüft oder abbaut, braucht ihn. Ausgestellt wird er nach Ausbildung und Prüfung von Kammern und anerkannten Stellen.

Ist ein Kälteschein der Kategorie I noch gültig?

Ja, ein Kälteschein der Kategorie I bleibt bis zum Ablauf des 12. März 2029 gültig. Danach muss der Inhaber über einen Auffrischungskurs auf das neue Zertifikat A1 umgestellt haben. Dasselbe gilt für Kategorie II und das neue Zertifikat A2.

Welchen Kälteschein braucht ein Monteur für eine Split-Klimaanlage?

Für eine Split-Klimaanlage in der Wohnung reicht das Zertifikat A2, weil solche Geräte meist weniger als 3 Kilogramm Kältemittel enthalten. A2 deckt auch Geräte mit Propan ab. Bis März 2029 gilt auch die alte Kategorie II.

Wo kann ich prüfen, ob ein Betrieb einen Kälteschein hat?

Ein zentrales Register für Kältescheine gibt es nicht. Lassen Sie sich vom Betrieb eine Kopie des Kältescheins des Monteurs zeigen, bei einer Firma auch das Unternehmenszertifikat. Die Handwerkskammer sagt Ihnen, ob der Betrieb in der Handwerksrolle steht.

Muss ich als Privatperson den Kälteschein meines Handwerkers prüfen?

Ja, wer den Einbau oder die Wartung einer Klimaanlage in Auftrag gibt, muss sicherstellen, dass der Betrieb den nötigen Kälteschein hat. Das gilt auch für Privatleute. Wer es versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 14. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 100), §§ 5 bis 10 und 14 bis 17, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 26 Chemikaliengesetz, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 vom 6. September 2024, Artikel 3 und 11, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  4. Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 10 und 11 Absatz 7, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  5. Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 4 Zertifizierung, Fragen 4.4, 4.5 und 4.9 (Stand 18.09.2026), Umweltbundesamt,
  6. Handwerksordnung, Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke (Nummer 18 Kälteanlagenbauer, Nummer 24 Installateur und Heizungsbauer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Fachbetriebssuche des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe, VDKF e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.