Warum Sie eine Split-Klimaanlage nicht selbst anschließen dürfen
Eine Split-Klimaanlage darf nur jemand mit Kälteschein anschließen. Der Kälteschein ist der Nachweis, dass jemand an Kältemittelleitungen arbeiten darf. Das gilt auch für das kleinste Gerät fürs Schlafzimmer. Das Umweltbundesamt schreibt ausdrücklich, dass die Pflicht unabhängig von der Menge Kältemittel gilt.
Wer es trotzdem selbst macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dasselbe gilt für das Nachfüllen von Kältemittel und für das Absaugen beim Abbau einer alten Anlage. Handwerkliches Geschick ändert daran nichts. Den Kälteschein bekommt nur, wer eine Ausbildung hat und eine Prüfung besteht.
Was beim Anschließen schiefgehen kann
Das Kältemittel in einer Split-Klimaanlage ist meist ein starkes Treibhausgas. Ein Kilogramm des üblichen Kältemittels R32 heizt das Klima so stark auf wie 675 Kilogramm Kohlendioxid. Deshalb darf beim Anschließen nichts entweichen.
Beim Einbau verbindet der Monteur die Leitungen, pumpt Luft und Feuchtigkeit heraus und prüft, ob alles dicht ist. Erst dann lässt er das Kältemittel hinein. Bleibt Feuchtigkeit in der Leitung oder ist eine Verbindung undicht, kühlt die Anlage schlecht, und das Kältemittel entweicht nach und nach. Dafür braucht der Monteur Geräte wie eine Vakuumpumpe, Messgeräte und eine Waage für das Kältemittel.
Auch Geräte mit Propan, dem Kältemittel R290, sind keine Ausnahme. Propan schadet dem Klima kaum, ist aber brennbar. Auch dafür braucht der Monteur einen Kälteschein, bestätigt das Umweltbundesamt.
Auch Schnellkupplungen machen den Selbsteinbau nicht erlaubt
Manche Geräte werben damit, dass sich die Leitungen ohne Werkzeug zusammenstecken lassen. Das ändert nichts. Das Umweltbundesamt stellt klar: Wer Kältemittelleitungen zusammenfügt, auch mit solchen Schnellkupplungen, installiert eine Anlage. Dafür braucht er einen Kälteschein.
Diese Klimageräte dürfen Sie selbst aufstellen
Ohne Kälteschein dürfen Sie alles aufstellen, bei dem niemand den Kreislauf öffnen muss. Das Umweltbundesamt nennt das Aufstellen: Das Gerät kommt an seinen Platz und an die Steckdose, mehr nicht.
- Mobiles Klimagerät: Alles steckt in einem Gehäuse. Ein Schlauch führt die warme Luft durch das Fenster nach draußen.
- Mobiles Split-Gerät mit fest verbundenen Leitungen: Innen- und Außenteil sind ab Werk verbunden. Das Außenteil steht auf dem Balkon, die Leitung läuft durch einen Fensterspalt. Erlaubt, solange Sie keine Leitung öffnen oder verbinden.
- Monoblock an der Wand ohne Außengerät: Der Kreislauf bleibt im Gerät geschlossen. Für die zwei Löcher in der Außenwand brauchen Mieter aber die Erlaubnis des Vermieters.
Bedenken Sie den Unterschied in der Leistung. Ein mobiles Gerät braucht nach der Verbraucherzentrale 30 bis 45 Minuten, um einen Raum mit 14 Quadratmetern von 30 auf 24 Grad zu kühlen. Das beste Split-Gerät schafft es in weniger als 5 Minuten. Ventilatoren senken die Temperatur im Raum gar nicht, sie bewegen nur die Luft.
Auch der Händler darf nicht ohne Nachweis verkaufen
Eine befüllte Split-Klimaanlage darf ein Händler nur an Sie verkaufen, wenn Sie ihm schriftlich nachweisen, wer sie mit Kälteschein einbaut. Das gilt im Baumarkt genauso wie im Internet. Verkauft er ohne diesen Nachweis, drohen ihm bis zu 200.000 Euro Bußgeld.
Planen Sie deshalb in dieser Reihenfolge: zuerst einen Betrieb finden, der das Gerät einbaut, dann das Gerät kaufen. Fragen Sie, ob der Betrieb das Gerät gleich mitliefert.
Vor dem Einbau brauchen Mieter und Eigentümer eine Erlaubnis
Ein mobiles Gerät mit Schlauch durchs Fenster brauchen Mieter sich nicht genehmigen zu lassen, schreibt der Berliner Mieterverein. Es gilt wie andere Haushaltsgeräte. Für alles, was außen am Haus hängt oder ein Loch durch die Wand braucht, ist dagegen die schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig. In einer Eigentumswohnung müssen die anderen Eigentümer den Einbau beschließen.
Welche Erlaubnis für eine Klimaanlage Sie in Ihrem Fall brauchen, klären Sie, bevor Sie einen Betrieb beauftragen. Sonst droht im schlimmsten Fall der Rückbau.
Was Sie vor dem Einbau selbst vorbereiten können
Den Kreislauf schließt der Fachbetrieb an. Vorbereiten können Sie trotzdem einiges, und das spart Arbeitszeit. Wenn Sie eine Klimaanlage installieren lassen, hilft dem Betrieb ein klarer Plan.
- Die schriftliche Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
- Ein Platz für das Außengerät, auf den Sie sich vorher geeinigt haben.
- Freier Zugang zur Wand, an die das Innengerät kommt, und zur Außenwand.
- Die Frage an den Betrieb, wer den Stromanschluss übernimmt.
Häufige Fragen
Darf ich eine Split-Klimaanlage selbst einbauen, wenn ich handwerklich geübt bin?
Nein, handwerkliches Geschick ersetzt den Kälteschein nicht. Eine Split-Klimaanlage darf nur jemand mit Kälteschein anschließen, auch wenn sie nur wenig Kältemittel enthält. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Welche Klimaanlage darf ich ohne Fachbetrieb aufstellen?
Ohne Fachbetrieb dürfen Sie ein mobiles Klimagerät mit Abluftschlauch aufstellen und jedes Gerät, dessen Kältemittelleitung ab Werk geschlossen ist und geschlossen bleibt. Sobald Sie eine Leitung verbinden, auch mit Schnellkupplung, brauchen Sie einen Betrieb mit Kälteschein.
Darf ich eine Klimaanlage mit Schnellkupplung selbst anschließen?
Nein, auch eine Klimaanlage mit Schnellkupplung dürfen Sie nicht selbst anschließen. Das Umweltbundesamt wertet das Zusammenstecken von Kältemittelleitungen als Installation, für die ein Kälteschein nötig ist.
Darf mir ein Baumarkt eine Split-Klimaanlage ohne Nachweis verkaufen?
Nein, ein Händler darf eine befüllte Split-Klimaanlage nur verkaufen, wenn Sie schriftlich nachweisen, dass ein Betrieb mit Kälteschein sie einbaut. Verstößt er dagegen, drohen ihm bis zu 200.000 Euro Bußgeld.
Braucht ein Mieter für ein mobiles Klimagerät die Erlaubnis des Vermieters?
Nein, ein mobiles Klimagerät mit Schlauch durchs Fenster braucht nach dem Berliner Mieterverein keine Erlaubnis, weil es keine bauliche Veränderung ist. Für ein Gerät außen am Haus oder ein Loch in der Wand brauchen Mieter dagegen die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
