So laut darf das Außengerät beim Nachbarn sein
Die Grenzwerte für Lärm gelten vor dem Fenster des Nachbarn, nicht direkt am Gerät. Gemessen wird ein halber Meter vor dem geöffneten Fenster eines Schlaf- oder Wohnraums. Wie streng der Grenzwert ist, hängt davon ab, in welcher Art Gebiet Sie wohnen.
Am strengsten ist das reine Wohngebiet mit 50 Dezibel am Tag und 35 Dezibel in der Nacht. Im allgemeinen Wohngebiet sind es 55 und 40 Dezibel, im urbanen Gebiet 63 und 45 Dezibel. In Misch-, Dorf- und Kerngebieten gelten 60 und 45 Dezibel, im Gewerbegebiet 65 und 50 Dezibel.
| Art des Gebiets | Tagsüber | Nachts |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 Dezibel | 35 Dezibel |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 Dezibel | 40 Dezibel |
| Urbanes Gebiet | 63 Dezibel | 45 Dezibel |
| Misch-, Dorf- oder Kerngebiet | 60 Dezibel | 45 Dezibel |
| Gewerbegebiet | 65 Dezibel | 50 Dezibel |
Nachts zählt die lauteste Stunde, nicht der Durchschnitt der Nacht. Kurze Spitzen dürfen den Grenzwert nachts um bis zu 20 Dezibel überschreiten, tagsüber um bis zu 30 Dezibel. In welcher Art Gebiet Ihr Haus liegt, steht im Bebauungsplan, den Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen können. Gibt es keinen, ordnet die Behörde das Gebiet danach ein, wie viel Ruhe es braucht.
Was der Dezibel-Wert auf dem Etikett bedeutet
Auf dem Energielabel einer Klimaanlage steht, wie laut das Außengerät ist. Dieser Wert beschreibt den gesamten Lärm, den das Gerät abgibt. Beim Nachbarn kommt weniger an, und zwar umso weniger, je weiter sein Fenster entfernt ist.
Eine EU-Verordnung setzt dem Außengerät eine Obergrenze. Bis 6 Kilowatt Kühlleistung sind es 65 Dezibel, von 6 bis 12 Kilowatt 70 Dezibel. Diese Grenzen stammen aus dem Jahr 2009, und viele Geräte bleiben heute deutlich darunter. Der ADAC nennt für Außengeräte 40 bis 55 Dezibel.
Warum manche Außengeräte lauter wirken
Nicht nur die Lautstärke stört, sondern auch die Art des Geräuschs. Der Leitfaden nennt vier Gründe, warum sich Nachbarn beschweren.
- Töne: Ein Pfeifen oder Brummen auf einer Tonhöhe nervt mehr als ein gleichmäßiges Rauschen.
- Abtauen: Im Winter vereist das Außengerät beim Heizen und taut sich selbst ab. Das klingt anders als der normale Betrieb und kommt bei manchen Geräten schon unter 10 Grad vor.
- Ein- und Ausschalten: Ein abruptes Anspringen stört manche Menschen sehr.
- Tiefes Brummen: Verdichter und Lüfter erzeugen oft tiefe Töne, die durch Wände dringen.
Ist nicht bekannt, ob ein Gerät brummt oder pfeift, rechnet der Leitfaden 3 Dezibel dazu. Er rät außerdem, sich vor dem Kauf ein gleiches Gerät im Betrieb anzuhören oder ein Hörbeispiel abzuspielen.
So bleibt das Außengerät leise genug
Den größten Einfluss haben Sie bei der Wahl des Platzes. Eine Hauswand hinter dem Gerät macht es um 3 Dezibel lauter, eine Ecke oder ein Vordach um 6 Dezibel. Wie weit das Gerät deshalb weg sein sollte, zeigt eine Tabelle zum Montageort des Außengeräts.
- Wählen Sie ein leises Gerät. Der Leitfaden nennt Geräte unter 50 Dezibel, die es zu kaufen gibt.
- Stellen Sie das Gerät so auf, dass Luft und Schall von fremden Fenstern weg zeigen, oft zur Straße hin.
- Nutzen Sie nachts den leisen Modus. Er spart Ärger, auch wenn manche Geräte dann etwas weniger sparsam arbeiten.
- Manche Hersteller bieten eine passende Verkleidung gegen Lärm an. Ob Hecken oder Mauern helfen, kann nur ein Fachmann für Lärm beurteilen.
Wenn der Nachbar sich über das Außengerät beschwert
Vor dem ersten Einschalten misst in der Regel niemand nach. Eine Abnahme durch eine Behörde ist für Klimageräte meist nicht vorgeschrieben. Beschwert sich ein Nachbar, kann die zuständige Behörde für Lärmschutz den Fall aber prüfen und Auflagen machen.
Sie kann zum Beispiel vorschreiben, dass ein sehr lautes Gerät nachts nur kurz laufen darf. Solche Auflagen dürfen aber nicht auf ein Verbot hinauslaufen. Hält ein Gerät die Grenzwerte trotz allem nicht ein, ist der Platz ungeeignet, und das Gerät muss woanders hin. In einer Eigentümergemeinschaft können sich die anderen Eigentümer ebenfalls wehren, wenn das Gerät nach dem Einbau tatsächlich zu laut ist, hat der Bundesgerichtshof im Juli 2026 klargestellt.
Reden Sie bei einer Beschwerde zuerst mit dem Nachbarn. Oft hilft schon der Nachtmodus oder ein neuer Platz. Damit es gar nicht so weit kommt, klären Sie vor dem Einbau, wer bei der Genehmigung einer Klimaanlage mitredet.
Häufige Fragen
Wie laut darf eine Klimaanlage nachts sein?
Nachts darf das Außengerät einer Klimaanlage vor dem Fenster des Nachbarn im allgemeinen Wohngebiet höchstens 40 Dezibel erreichen. Im reinen Wohngebiet sind es 35 Dezibel. Die Nacht dauert von 22 bis 6 Uhr, und es zählt die lauteste Stunde.
Wie viel Dezibel hat das Außengerät einer Klimaanlage?
Der ADAC nennt für Außengeräte von Klimaanlagen 40 bis 55 Dezibel. Erlaubt sind nach einer EU-Verordnung bis 6 Kilowatt höchstens 65 Dezibel, darüber bis 12 Kilowatt 70 Dezibel. Beim Nachbarn kommt je nach Abstand deutlich weniger an.
Kann der Nachbar verbieten, dass meine Klimaanlage nachts läuft?
Nein, ein Nachbar kann Ihnen den Betrieb nicht einfach verbieten. Ist das Gerät zu laut, kann die Behörde für Lärmschutz aber Auflagen machen und etwa die Laufzeit in der Nacht begrenzen. Hält das Gerät die Grenzwerte trotz allem nicht ein, muss es an einen anderen Platz.
Wird die Lautstärke einer Klimaanlage vor dem Einschalten geprüft?
Nein, eine Prüfung durch eine Behörde vor dem Einschalten ist für Klimageräte in der Regel nicht vorgeschrieben. Sie selbst müssen dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Erst bei einer Beschwerde schaut die Behörde genauer hin.
Warum ist das Außengerät der Klimaanlage im Winter lauter?
Beim Heizen vereist das Außengerät im Winter und taut sich zwischendurch selbst ab. Dabei klingt es anders als im normalen Betrieb. Bei manchen Geräten passiert das schon unter 10 Grad Außentemperatur.
