Förderung gibt es nur für Klimaanlagen, die heizen
Die KfW, die Förderbank des Bundes, bezuschusst neue Heizungen, keine Kühlgeräte. Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion zählt für sie aber als Luft-Luft-Wärmepumpe, wenn sie das Haus oder die Wohnung beheizt. So steht es in den technischen Fragen und Antworten zur Förderung. Eine Klimaanlage, die nur kühlt, bekommt keinen Zuschuss.
Den Antrag stellen Eigentümer, die selbst darin wohnen oder vermieten. Das Haus muss mindestens 5 Jahre alt sein. Mieter können den Zuschuss nicht beantragen, weil ihnen die Wohnung nicht gehört.
Diese Bedingungen muss die Klimaanlage für die Förderung erfüllen
Die KfW verlangt mehr als ein Gerät mit Heiztaste. Die wichtigsten Bedingungen aus dem Merkblatt und den technischen Fragen und Antworten sind diese.
- Das Gerät muss beim Heizen die Klasse A++ oder A+++ erreichen. Das steht auf dem Energielabel, und zwar für genau die Kombination aus Außen- und Innengerät.
- Das Außengerät muss in der Liste förderfähiger Geräte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen.
- Läuft die alte Heizung weiter, muss die Klimaanlage mindestens 30 Prozent der Heizleistung übernehmen. Springt die alte Heizung nur ein, wenn die Klimaanlage aus ist, sind es 40 Prozent.
- Ein Fachbetrieb baut ein und stellt die Luftmengen der Innengeräte richtig ein. Den Nachweis darüber reichen Sie nach dem Einbau ein.
Die Klasse A++ erreicht ein Gerät ab einem SCOP von 4,6. Der SCOP ist die Zahl auf dem Energielabel, die zeigt, wie viel Wärme das Gerät in einer Heizperiode aus einer Kilowattstunde Strom macht. Fragen Sie den Betrieb vor dem Angebot, ob Ihr Gerät in der Liste steht.
So hoch ist die Förderung für die Klimaanlage
Der Zuschuss setzt sich aus Bausteinen zusammen. Alle bekommen 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommt 16 Prozent dazu. Dasselbe gilt für eine Gas- oder Holzheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft. Haushalte mit kleinem Einkommen bekommen bis zu 40 Prozent extra.
Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen diese Grenzen um 10.000 Euro. Zusammen gibt es höchstens 70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 Prozent.
| Baustein | Zuschuss | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | Alle Eigentümer |
| Bonus für den schnellen Tausch | 16 Prozent | Selbst nutzende Eigentümer, die eine alte Heizung ersetzen |
| Bonus bei kleinem Einkommen | 10 bis 40 Prozent | Selbst nutzende Eigentümer bis 50.000 Euro Einkommen |
| Obergrenze | 70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 Prozent | Alle |
Ein Beispiel: Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern nennt co2online 7.500 bis 10.500 Euro für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Ersetzt die Eigentümerin damit ihre Gasetagenheizung, bekommt sie für 10.000 Euro 46 Prozent, also 4.600 Euro Zuschuss.
So beantragen Sie die Förderung für die Klimaanlage
Die Reihenfolge ist wichtig, denn wer zu früh anfängt, verliert den Zuschuss. Die KfW beschreibt den Weg in sechs Schritten.
- Ein Energieberater oder der Fachbetrieb stellt Ihnen eine Bestätigung zum Antrag aus. Darin stehen das geplante Gerät und die Kosten.
- Sie schließen den Vertrag mit dem Betrieb, aber mit der Bedingung, dass er nur bei einer Zusage der KfW gilt.
- Sie stellen den Antrag im Kundenportal Meine KfW und laden die Bestätigung und den Vertrag hoch.
- Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
- Nach dem Einbau bestätigt der Berater oder der Betrieb, dass alles richtig umgesetzt wurde.
- Mit dieser Bestätigung und den Rechnungen beantragen Sie die Auszahlung.
Was das Gerät samt Montage kostet, zeigen die Kosten einer Klimaanlage mit Einbau.
Was ohne Förderung für die Klimaanlage bleibt
Für eine Klimaanlage nur zum Kühlen oder für Mieter bleibt der Steuerbonus für Handwerker. Sie ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das Material zählt nicht mit. Lassen Sie sich die Arbeitskosten deshalb auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Beides zusammen geht nicht. Bekommen Sie für den Einbau einen Zuschuss der KfW, gibt es für dieselbe Arbeit keinen Steuerbonus. Ob sich eine Klimaanlage mit Heizfunktion statt der Gasheizung lohnt, hängt vom Haus ab. Den Unterschied zwischen Wärmepumpe und Klimaanlage sollten Sie dafür kennen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Förderung für eine Klimaanlage nur zum Kühlen?
Nein, eine Klimaanlage nur zum Kühlen fördert der Staat nicht. Sie können aber 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerbonus abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Einen Zuschuss gibt es nur für Geräte, die heizen.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Klimaanlage mit Heizfunktion?
Für eine Klimaanlage mit Heizfunktion zahlt die KfW mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei kleinem Einkommen 80 Prozent. Im Einfamilienhaus zählen höchstens 28.000 Euro Kosten.
Bekommen Mieter eine Förderung für eine Klimaanlage?
Nein, den Zuschuss der KfW können nur Eigentümer beantragen. Mieter können aber den Steuerbonus für Handwerker nutzen, wenn sie den Einbau selbst bezahlen. Er beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Muss ich die Förderung für die Klimaanlage vor dem Einbau beantragen?
Ja, die Förderung müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen. Den Vertrag schließen Sie vorher mit der Bedingung, dass er nur bei einer Zusage der KfW gilt. Wer vor der Zusage einbauen lässt, bekommt keinen Zuschuss.
Kann ich Förderung und Steuerbonus für die Klimaanlage kombinieren?
Nein, für dieselbe Arbeit gibt es nur eins von beiden. Bekommen Sie einen Zuschuss der KfW, entfällt der Steuerbonus für Handwerker. Rechnen Sie vorher aus, was mehr bringt.
