KlimaanlagenMonteure

Ratgeber

Gibt es 2026 eine Förderung für eine Klimaanlage?

Veröffentlicht am

Ja, aber nur für eine Klimaanlage, die auch heizt. Ein Split-Gerät mit Heizfunktion zählt bei der KfW als Wärmepumpe und bekommt mindestens 30 Prozent Zuschuss, mit Boni bis 70 Prozent. Es muss beim Heizen die Klasse A++ erreichen und einen großen Teil der Heizung übernehmen. Für ein Gerät nur zum Kühlen bleibt der Steuerbonus auf den Einbau.

Zuschuss für heizende Klimaanlage mindestens
30 Prozent
KfW, Merkblatt 458, Stand 24. September 2026
Höchstsatz mit allen Boni
70 bis 80 Prozent
KfW, Merkblatt 458, Stand 24. September 2026
Förderfähige Kosten im Einfamilienhaus
bis 28.000 Euro
KfW, Merkblatt 458, Stand 24. September 2026
Einfamilienhaus im Winter mit einem Außengerät an der Wand, unter dem Vordach ein geschlossener Ordner und ein Stift.
Förderung gibt es nur für eine Klimaanlage, die heizt. Bild: KI generiert.

Förderung gibt es nur für Klimaanlagen, die heizen

Die KfW, die Förderbank des Bundes, bezuschusst neue Heizungen, keine Kühlgeräte. Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion zählt für sie aber als Luft-Luft-Wärmepumpe, wenn sie das Haus oder die Wohnung beheizt. So steht es in den technischen Fragen und Antworten zur Förderung. Eine Klimaanlage, die nur kühlt, bekommt keinen Zuschuss.

Den Antrag stellen Eigentümer, die selbst darin wohnen oder vermieten. Das Haus muss mindestens 5 Jahre alt sein. Mieter können den Zuschuss nicht beantragen, weil ihnen die Wohnung nicht gehört.

Diese Bedingungen muss die Klimaanlage für die Förderung erfüllen

Die KfW verlangt mehr als ein Gerät mit Heiztaste. Die wichtigsten Bedingungen aus dem Merkblatt und den technischen Fragen und Antworten sind diese.

  • Das Gerät muss beim Heizen die Klasse A++ oder A+++ erreichen. Das steht auf dem Energielabel, und zwar für genau die Kombination aus Außen- und Innengerät.
  • Das Außengerät muss in der Liste förderfähiger Geräte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen.
  • Läuft die alte Heizung weiter, muss die Klimaanlage mindestens 30 Prozent der Heizleistung übernehmen. Springt die alte Heizung nur ein, wenn die Klimaanlage aus ist, sind es 40 Prozent.
  • Ein Fachbetrieb baut ein und stellt die Luftmengen der Innengeräte richtig ein. Den Nachweis darüber reichen Sie nach dem Einbau ein.

Die Klasse A++ erreicht ein Gerät ab einem SCOP von 4,6. Der SCOP ist die Zahl auf dem Energielabel, die zeigt, wie viel Wärme das Gerät in einer Heizperiode aus einer Kilowattstunde Strom macht. Fragen Sie den Betrieb vor dem Angebot, ob Ihr Gerät in der Liste steht.

So hoch ist die Förderung für die Klimaanlage

Der Zuschuss setzt sich aus Bausteinen zusammen. Alle bekommen 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommt 16 Prozent dazu. Dasselbe gilt für eine Gas- oder Holzheizung, die seit mindestens 20 Jahren läuft. Haushalte mit kleinem Einkommen bekommen bis zu 40 Prozent extra.

Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen diese Grenzen um 10.000 Euro. Zusammen gibt es höchstens 70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 Prozent.

Bausteine des KfW-Zuschusses für eine Klimaanlage, die als Luft-Luft-Wärmepumpe heizt, nach dem Merkblatt mit Stand September 2026.
BausteinZuschussWer ihn bekommt
Grundförderung30 ProzentAlle Eigentümer
Bonus für den schnellen Tausch16 ProzentSelbst nutzende Eigentümer, die eine alte Heizung ersetzen
Bonus bei kleinem Einkommen10 bis 40 ProzentSelbst nutzende Eigentümer bis 50.000 Euro Einkommen
Obergrenze70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 ProzentAlle

Ein Beispiel: Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern nennt co2online 7.500 bis 10.500 Euro für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Ersetzt die Eigentümerin damit ihre Gasetagenheizung, bekommt sie für 10.000 Euro 46 Prozent, also 4.600 Euro Zuschuss.

So beantragen Sie die Förderung für die Klimaanlage

Die Reihenfolge ist wichtig, denn wer zu früh anfängt, verliert den Zuschuss. Die KfW beschreibt den Weg in sechs Schritten.

  1. Ein Energieberater oder der Fachbetrieb stellt Ihnen eine Bestätigung zum Antrag aus. Darin stehen das geplante Gerät und die Kosten.
  2. Sie schließen den Vertrag mit dem Betrieb, aber mit der Bedingung, dass er nur bei einer Zusage der KfW gilt.
  3. Sie stellen den Antrag im Kundenportal Meine KfW und laden die Bestätigung und den Vertrag hoch.
  4. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
  5. Nach dem Einbau bestätigt der Berater oder der Betrieb, dass alles richtig umgesetzt wurde.
  6. Mit dieser Bestätigung und den Rechnungen beantragen Sie die Auszahlung.

Was das Gerät samt Montage kostet, zeigen die Kosten einer Klimaanlage mit Einbau.

Was ohne Förderung für die Klimaanlage bleibt

Für eine Klimaanlage nur zum Kühlen oder für Mieter bleibt der Steuerbonus für Handwerker. Sie ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das Material zählt nicht mit. Lassen Sie sich die Arbeitskosten deshalb auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Beides zusammen geht nicht. Bekommen Sie für den Einbau einen Zuschuss der KfW, gibt es für dieselbe Arbeit keinen Steuerbonus. Ob sich eine Klimaanlage mit Heizfunktion statt der Gasheizung lohnt, hängt vom Haus ab. Den Unterschied zwischen Wärmepumpe und Klimaanlage sollten Sie dafür kennen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Förderung für eine Klimaanlage nur zum Kühlen?

Nein, eine Klimaanlage nur zum Kühlen fördert der Staat nicht. Sie können aber 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerbonus abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Einen Zuschuss gibt es nur für Geräte, die heizen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Klimaanlage mit Heizfunktion?

Für eine Klimaanlage mit Heizfunktion zahlt die KfW mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei kleinem Einkommen 80 Prozent. Im Einfamilienhaus zählen höchstens 28.000 Euro Kosten.

Bekommen Mieter eine Förderung für eine Klimaanlage?

Nein, den Zuschuss der KfW können nur Eigentümer beantragen. Mieter können aber den Steuerbonus für Handwerker nutzen, wenn sie den Einbau selbst bezahlen. Er beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Muss ich die Förderung für die Klimaanlage vor dem Einbau beantragen?

Ja, die Förderung müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen. Den Vertrag schließen Sie vorher mit der Bedingung, dass er nur bei einer Zusage der KfW gilt. Wer vor der Zusage einbauen lässt, bekommt keinen Zuschuss.

Kann ich Förderung und Steuerbonus für die Klimaanlage kombinieren?

Nein, für dieselbe Arbeit gibt es nur eins von beiden. Bekommen Sie einen Zuschuss der KfW, entfällt der Steuerbonus für Handwerker. Rechnen Sie vorher aus, was mehr bringt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026, KfW Bankengruppe,
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude, Liste der technischen FAQ, Einzelmaßnahmen, Version 7.0 (06/2026), Nummern 8.17 und 8.21, KfW Bankengruppe,
  3. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Absätze 3 und 5), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Luft-Luft-Wärmepumpe: Arten, Kosten und Förderung (aktualisiert 23.09.2026), co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH,
  5. Mit Klimaanlage heizen: Wann es sich lohnt und was es kostet (25.09.2026), ADAC e.V.,
  6. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, konsolidierte Fassung vom 30.09.2023, Anhang II Tabelle 1, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der nichts mit Heizung, Lüftung oder Klima zu tun hat, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.