Glossar
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist die deutsche Verordnung, die die EU-Regeln zu Kältemitteln umsetzt. Sie legt fest, wer an Klimaanlagen arbeiten darf und welches Bußgeld bei Verstößen droht.
- Begriff
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die aktuelle Fassung gilt seit dem 17. April 2026. Sie verlangt für das Anschließen, Warten und Abbauen von Klimaanlagen einen Kälteschein. Wer ohne Kälteschein an einer Anlage arbeitet, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
Auch Händler sind in der Pflicht. Sie dürfen eine befüllte Split-Klimaanlage an Privatleute nur verkaufen, wenn schriftlich nachgewiesen ist, wer sie einbaut. Wer einen Betrieb beauftragt, muss sich vergewissern, dass dieser den nötigen Nachweis hat.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 14. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 100), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der nichts mit Heizung, Lüftung oder Klima zu tun hat, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.