Glossar
F-Gase-Verordnung
Die F-Gase-Verordnung ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2024, die klimaschädliche Kältemittel schrittweise zurückdrängt. Sie verbietet den Verkauf bestimmter neuer Geräte ab festen Jahren und regelt Prüfpflichten.
- Begriff
- F-Gase-Verordnung
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
F-Gase sind künstlich hergestellte Gase mit Fluor, zum Beispiel die Kältemittel R32 und R-410A. Neue Split-Klimaanlagen bis 12 Kilowatt mit einem Kältemittel, das 150-mal so stark wie Kohlendioxid oder stärker wirkt, dürfen ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr verkauft werden. Ab 2035 gilt das für alle F-Gase in solchen Geräten.
Die Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte. Eine vorhandene Klimaanlage dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen. In Deutschland setzt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung die Regeln um.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Anhang IV, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der nichts mit Heizung, Lüftung oder Klima zu tun hat, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.